Fördermittel für die Badsanierung
Finanzielle Unterstützung für den Badumbau
Planen Sie einen Badumbau, entstehen für neue Fliesen, Sanitärobjekte oder die neue Raumaufteilung nicht selten hohe Kosten. Staatliche Fördermittel reduzieren die Ausgaben und schaffen mehr Luft im Budget. Einen Überblick über Fördermittel für die Badsanierung geben wir hier.
Geht es um das eigene Bad, sind viele Hausbesitzer unzufrieden. Die Fliesen sind teilweise gesprungen, die Farben nicht mehr zeitgemäß und überhaupt ist alles ziemlich eng. Mit modernen Einrichtungsideen oder einer neuen Raumaufteilung könnte der ehemalige Funktionsraum zur Wellness-Oase werden. Außerdem verschwinden durch bodengleiche Duschen oder spezielle Vorrichtungen auch Barrieren, ohne die das Bad bis ins hohe Alter genutzt werden kann. Mit zinsgünstigen Krediten, einmaligen Zuschüssen und einem Steuerbonus bekommen Sie Fördermittel für Ihre Badsanierung.
Zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Badumbau
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) vergibt der Staat zinsgünstige Kredite. Je Wohneinheit können Sie dabei eine Summe von 50.000 Euro für die Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen.
Gefördert werden Maßnahmen wie der Umbau der Raumaufteilung, der Einbau bodengleicher Duschplätze und die Modernisierung von Sanitärobjekten wie Toiletten, Bidets, Waschbecken oder Badewannen, wenn die technischen Anforderungen an barrierefreie Bäder eingehalten werden. Welche das sind, erklären wir Ihnen bei einer professionellen Badplanung.
Den Kredit müssen Sie noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen zusammen mit Ihrem Finanzierungspartner – in der Regel Ihrer Hausbank – beantragen.
Einmalige Zuschüsse für die Sanierung zum barrierefreien Bad
Neben den Krediten bietet die KfW Fördermittel auch in Form von einmaligen Zuschüssen. Über das Programm 455 bekommen Sie dabei in der Regel 10 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 5.000 Euro für den Komplettumbau des Bades, den Einbau bodengleicher Duschen oder neuer Sanitärobjekte wie Toiletten, Bidets, Waschbecken oder Badewannen.
Auch hier gilt: Fördermittel für die Badsanierung gibt es nur, wenn die Maßnahmen die Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Bei einer Badplanung zeigen wir Ihnen welche das sind und ob die KfW-Förderung bei Ihrem Badumbau beantragt werden kann.
Wichtig: Da die Fördermittel für Zuschüsse zur Badsanierung für 2016 bereits aufgebraucht sind, können bis zum Jahreswechsel keine Anträge mehr gestellt werden. Ob die Fördertöpfe im kommenden Jahr wieder aufgefüllt werden, ist aktuell unklar.
Steuerbonus für Handwerker-Rechnungen zur Badsanierung
Geht es bei Ihrer Badsanierung nicht um einen barrierefreien Umbau, können die Fördermittel der KfW oft nicht in Anspruch genommen werden. Eine Alternative bietet der Steuerbonus für Handwerkerleistungen im und am eigenen Haus. Denn dabei können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten – maximal 1.200 Euro – in der jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Da die Materialkosten nicht berücksichtigt werden, ist es wichtig, dass die Arbeitsleistungen im Wert von bis zu 6.000 Euro im Jahr jeweils als eigene Posten auf den Rechnungen aufgeführt sind. Eine Kombination des Steuerbonus mit den KfW-Fördermitteln für die Badsanierung ist nicht möglich.